FAQ

Filme für das 11. Jugendfilm Festival Movie Day können ab 01.09.2023 angemeldet werden. Einsendeschluss der Kurzfilme für beide Kategorien ist der 31.01.20234

.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können FilmemacherInnen, vom Amateur bis zur Studierende an Filmschulen. Die Filme können von Gruppen, Einzelpersonen oder in gemeinsamer Arbeit mit fachlichen Einrichtungen wie Schulen, Jugendarbeit oder Filminstitutionen realisiert werden.

Bedingung für die Teilnahme ist ein fester Wohnsitz in der Schweiz oder die Schweizer Nationalität.

Es gibt zwei Alterskategorien.

Kategorie A bis 16 Jahre.
Kategorie B von 17 bis 25 Jahre.

 

Zugelassen für den Wettbewerb sind Kurzfilme, die inklusive Abspann max. 15 Minuten lang sind. Zu den Filmthemen gibt es keine Vorgaben.

Das Entstehungsjahr des Films darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.

Pro Person darf maximal 1 Filme eingereicht werden.

Die Filme dürfen weder Schweizer Gesetze noch die Menschenrechte verletzen.

Melde deinen Film via FilmFreeway bei der entsprechenden Kategorie an. Falls es eine Anmeldegebühr fürs Festival gibt wird diese direkt durch FilmFreeway abgerechnet.


Bei FilmFreeway benötigst du ein Benutzerkonto. Dieses ist Kostenlos.

Wenn du Fragen bezüglich FilmFreeway hast kannst du unter https://filmfreeway.com/help nachsehen.


Die Vorjury des Festivals wird im Februar die Filmauswahl für den Wettbewerb  treffen. Spätestens Ende Februar wirst du informiert, ob es dein Film in die Auswahl geschafft hat oder nicht.


Wir bitten dich deinen Film auf FilmFreeway freizugeben, damit wir ihn Downloaden können, ohne eine Anfrage zu stellen. Wenn dein Film Passwort Geschütz ist, bitten wir dich das Passwort beizulegen.


Die Vorjury besteht aus dem Team des Jugendfilm Festivals „Movie Day“. Der Entscheid der Vorjury ist nicht anfechtbar. Grund für Ablehnung oder Zusage kann bei der Vorjury nicht eingerufen werden. Auf die Vorjury hat die Fachjury keinen Einfluss.

Die im Wettbewerb präsentierten Filme konkurrenzieren pro Kategorie um den Gewinn der Movie Day Awards sowie um zusätzliche Preise.


Die Fachjury wird während der Filmvorführung die Filme anhand eines Bewertungsbogens bewerten und Punkte vergeben. Jeder Film beginnt jeweils mit 56 Punkten. Die Jury bewertet sowohl durch Minus- wie durch Pluspunkte den Gesamteindruck des Films, den Filmaufbau, die Kamera-Arbeit, die Aufnahmen, die Schnittarbeit, die Tonbearbeitung sowie die Redaktionsarbeiten und zu guter Letzt besondere Gestaltungsmittel.

FilmFreeway

Akzeptiert alle gängigen Videoformate in Full-Quality-HD mit bis zu 10 GB. 

Wir transkodieren Videos aus Gründen der Kompatibilität und Leistung bei der Wiedergabe und empfehlen Ihnen, Einstellungen zu verwenden, die unseren Ausgabeeinstellungen nahe kommen:

Maximale Videobitrate: 2200 Kbit/s, H.264, mp4

Audio: 128 Kbit/s, AAC, 2-Kanal-Stereo

Seitenverhältnis beibehalten; maximale Videohöhe von 720 Pixel

 

Festival

Für die Filmdatei gelten folgende Bild- und Toneinstellungen:

 

• Videocodec: Apple ProRes, H.264 oder DNxHD

• HD: 1920x1080p 24 fps

• Audio: unkomprimiert, getrennte Mono Spuren oder Stereo, 48 kHz, 24 Bit

 
Am Festival werden die Filme als DNxHD 220x MXF mit 24fps abgespielt. Filme, die nicht diesem Format entsprechen, werden transcodiert.

 

Es ist Sache der FilmemacherInnen, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären. Ohne das Einverständnis der Rechteinhaber darf deren Musik grundsätzlich nicht in Filmen verwendet werden.

Mehr infos zur Suisa

Der Veranstalter haftet nicht für die Musikrechte der Kurzfilme. Die Filmemacher sind dafür verantwortlich und haftbar. 

Musikrechte:
Es ist Sache der FilmemacherInnen, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären.

Mehr infos zur Suisa

Anwesenheit Festivaltag:
Es müssen mindestens 2 Personen pro Film anwesend sein. 

Die Veranstalter haben das Recht, von eingereichten Filmen Kopien zu ihren Lasten und zu ihrer Verwendung im Rahmen der Herstellung einer DVD/Blu-ray etc. zu Archivzwecken, Ausleihe oder Werbung, sowie TV Ausstrahlungen herstellen zu lassen. Zudem dürfen die Veranstalter für das Internet, die Medien und das Fernsehen Filmausschnitte und Bildmaterial zu Promotionszwecken zur Verfügung stellen. Die Veranstalter können interessierten Festivals die Adressen von FilmemacherInnen weitergeben.

Die Veranstalter können bei Verlust oder Beschädigung eines Filmes nur für den Materialwert des Trägers haften. Sie sichern aber eine sorgfältige Behandlung der Filmkopien zu, insbesondere bei der Vorführung.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennen die FilmemacherInnen die vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an.

.