Terms and Conditions

Die Teilnahmefrist beginnt immer im Oktober und endet ende Januar des Folgejahrs.

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Wer kann teilnehmen

Teilnehmen können Filmschaffende, vom Amateur bis hin zu Studierenden an Filmschulen. Die Filme können von Gruppen, Einzelpersonen oder in gemeinsamer Arbeit mit fachlichen Einrichtungen wie Schulen, Jugendarbeit oder Filminstitutionen realisiert werden.

Bedingung für die Teilnahme ist ein fester Wohnsitz in der Schweiz oder die Schweizer Staatsangehörigkeit.

Kategorien
Es gibt zwei Alterskategorien:

  • Kategorie A: bis 16 Jahre.
  • Kategorie B: von 17 bis 25 Jahre.

Zugelassen für den Wettbewerb sind Kurzfilme, die inklusive Abspann maximal 15 Minuten lang sind. Zu den Filmthemen gibt es keine Vorgaben. Das Entstehungsjahr des Films darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Pro Person darf maximal ein Film eingereicht werden. Die Filme dürfen weder schweizerische Gesetze noch die Menschenrechte verletzen.
Anmeldungsablauf

Melde deinen Film via FilmFreeway in der entsprechenden Kategorie an. Falls es eine Anmeldegebühr für das Festival gibt, wird diese direkt durch FilmFreeway abgerechnet.

 

Ablauf Wettbewerb
Die im Wettbewerb präsentierten Filme konkurrieren pro Kategorie um den Gewinn der Movie Day Awards sowie um zusätzliche Preise.
Die Fachjury wird während der Filmvorführung die Filme anhand eines Bewertungsbogens bewerten und Punkte vergeben. Jeder Film beginnt automatisch mit 20 Punkten, und es können bis zu 100 Punkte durch das 1-10-Punktesystem vergeben werden. Die Jury bewertet sowohl durch Minus- als auch durch Pluspunkte den Gesamteindruck des Films, den Filmaufbau, die Kamera-Arbeit, die Aufnahmen, die Schnittarbeit, die Tonbearbeitung sowie die redaktionelle Arbeit und besondere Gestaltungsmittel. Diese Bewertung dient als Basis und wird beim Jurygespräch für die Diskussion verwendet.
Filmdatei
FilmFreeway:
Akzeptiert alle gängigen Videoformate in Full-Quality-HD mit bis zu 10 GB. Wir transkodieren Videos aus Gründen der Kompatibilität und Leistung bei der Wiedergabe und empfehlen, Einstellungen zu verwenden, die unseren Ausgabeeinstellungen nahekommen:

  • Maximale Videobitrate: 2200 Kbit/s, H.264, mp4
  • Audio: 128 Kbit/s, AAC, 2-Kanal-Stereo
  • Seitenverhältnis beibehalten; maximale Videohöhe von 720 Pixel

Festival: Für die Filmdatei gelten folgende Bild- und Toneinstellungen:

  • Videocodec: Apple ProRes, H.264 oder DNxHD
  • HD: 1920x1080p 24 fps
  • Audio: unkomprimiert, getrennte Mono-Spuren oder Stereo, 48 kHz, 24 Bit

Am Festival werden die Filme als DNxHD 220x MXF mit 24 fps abgespielt. Filme, die nicht diesem Format entsprechen, werden transkodiert.
Musikrechte (SUISA)

Es ist Aufgabe der Filmschaffenden, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären. Ohne das Einverständnis der Rechteinhabenden darf deren Musik grundsätzlich nicht in Filmen verwendet werden.

Jeder Film, der in der Schweiz produziert wird und Musik enthält, muss bei der SUISA angemeldet werden -> filmproduction@suisa.ch / +41 21 614 32 37


Lizenz beantragen 

Pflichten der Teilnehmenden

Musikrechte:

Es ist Aufgabe der Filmschaffenden, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären. Weitere Informationen zur SUISA sind auf deren Website zu finden.

Jeder Film, der in der Schweiz produziert wird und Musik enthält, muss bei der SUISA angemeldet werden -> filmproduction@suisa.ch / +41 21 614 32 37 – Lizenz beantragen 

Anwesenheit am Festivaltag:

Es müssen mindestens zwei Personen pro Film am Festivaltag anwesend sein. Die Anwesenheit ist zwingend erforderlich, um den Preis entgegenzunehmen und an der offiziellen Präsentation sowie an etwaigen Diskussionen und Q&A-Sessions teilzunehmen. Eine Abwesenheit ohne Abmeldung kann zur Disqualifikation führen. Die Teilnehmenden müssen sich vor Ort registrieren, um ihre Anwesenheit zu bestätigen.

Rechte der Veranstaltenden

Die Veranstaltenden haben das Recht, von eingereichten Filmen Kopien zu ihren Lasten und zu ihrer Verwendung im Rahmen der Herstellung einer DVD/Blu-ray etc. zu Archivzwecken, Ausleihe oder Werbung sowie TV-Ausstrahlungen herstellen zu lassen. Zudem dürfen die Veranstaltenden Filmausschnitte und Bildmaterial zu Promotionszwecken für das Internet, die Medien und das Fernsehen zur Verfügung stellen. Die Veranstaltenden können interessierten Festivals die Adressen der Filmschaffenden weitergeben.

Pflichten der Veranstaltenden

Die Veranstaltenden haften bei Verlust oder Beschädigung eines Films nur für den Materialwert des Trägers. Sie sichern aber eine sorgfältige Behandlung der Filmkopien zu, insbesondere bei der Vorführung.

Schlussbestimmung

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Filmschaffenden die vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an.

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