Teilnehmen können Filmschaffende, vom Amateur bis hin zu Studierenden an Filmschulen. Die Filme können von Gruppen, Einzelpersonen oder in gemeinsamer Arbeit mit fachlichen Einrichtungen wie Schulen, Jugendarbeit oder Filminstitutionen realisiert werden.
Bedingung für die Teilnahme ist ein fester Wohnsitz in der Schweiz oder die Schweizer Staatsangehörigkeit.
Es ist Aufgabe der Filmschaffenden, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären. Ohne das Einverständnis der Rechteinhabenden darf deren Musik grundsätzlich nicht in Filmen verwendet werden.
Jeder Film, der in der Schweiz produziert wird und Musik enthält, muss bei der SUISA angemeldet werden -> filmproduction@suisa.ch / +41 21 614 32 37
Musikrechte:
Es ist Aufgabe der Filmschaffenden, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären. Weitere Informationen zur SUISA sind auf deren Website zu finden.
Jeder Film, der in der Schweiz produziert wird und Musik enthält, muss bei der SUISA angemeldet werden -> filmproduction@suisa.ch / +41 21 614 32 37 – Lizenz beantragen
Anwesenheit am Festivaltag:
Es müssen mindestens zwei Personen pro Film am Festivaltag anwesend sein. Die Anwesenheit ist zwingend erforderlich, um den Preis entgegenzunehmen und an der offiziellen Präsentation sowie an etwaigen Diskussionen und Q&A-Sessions teilzunehmen. Eine Abwesenheit ohne Abmeldung kann zur Disqualifikation führen. Die Teilnehmenden müssen sich vor Ort registrieren, um ihre Anwesenheit zu bestätigen.
Die Veranstaltenden haben das Recht, von eingereichten Filmen Kopien zu ihren Lasten und zu ihrer Verwendung im Rahmen der Herstellung einer DVD/Blu-ray etc. zu Archivzwecken, Ausleihe oder Werbung sowie TV-Ausstrahlungen herstellen zu lassen. Zudem dürfen die Veranstaltenden Filmausschnitte und Bildmaterial zu Promotionszwecken für das Internet, die Medien und das Fernsehen zur Verfügung stellen. Die Veranstaltenden können interessierten Festivals die Adressen der Filmschaffenden weitergeben.
Die Veranstaltenden haften bei Verlust oder Beschädigung eines Films nur für den Materialwert des Trägers. Sie sichern aber eine sorgfältige Behandlung der Filmkopien zu, insbesondere bei der Vorführung.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Filmschaffenden die vorstehenden Bedingungen vorbehaltlos an.