TEILNAHMEBEDINUNGEN
TEILNAHME
& ABLAUF
Teilnehmen können Filmschaffende – vom Amateur bis zu Studierenden an Filmschulen. Die Filme dürfen von Gruppen, Einzelpersonen oder in Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen oder der Jugendarbeit realisiert werden.
Voraussetzung: Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsangehörigkeit.
Kategorie A: bis 16 Jahre
Kategorie B: 17 bis 30 Jahre
Massgebend für das Alter ist immer das Entstehungsjahr der eingereichten Filme.
Max. 15 Minuten Länge (inkl. Abspann)
Produktion max. 2 Jahre alt
Max. ein Film pro Person
Keine Verletzung von Menschenrechten oder schweizerischen Gesetzen
BEWERTUNG
& PREISE
Die Filme werden über FilmFreeway eingereicht. Allfällige Anmeldegebühren werden dort direkt verrechnet.
Die Fachjury bewertet alle Filme während der Vorführung mit einem Punktesystem (bis 100 Punkte). Bewertet werden:
Gesamteindruck
Aufbau, Kamera, Schnitt, Ton
Redaktionelle Arbeit, Gestaltungsmittel
Videoformat: HD, max. 10 GB
Videocodec: H.264 (.mp4), max. 2200 Kbit/s
Audio: AAC, 128 Kbit/s, Stereo
Max. Höhe: 720p
DNxHD 220x MXF, 24 fps
Video: Apple ProRes / H.264 / DNxHD
Audio: unkomprimiert, Stereo oder Mono, 48 kHz, 24 Bit
Für die Anmeldung zum Wettbewerb sind Untertitel nicht zwingend erforderlich.
Wird ein Film jedoch für das Festivalprogramm ausgewählt, muss die finale Vorführversion – die separat angefordert wird – mit passenden Untertiteln versehen sein:
Filme in Französisch oder Italienisch müssen deutsche Untertitel enthalten.
Filme in Deutsch oder Schweizerdeutsch müssen mit englischen Untertiteln versehen sein.
VERANTWORTUNG
& RECHTE
Es ist Aufgabe der Filmschaffenden, die Musikrechte bei der SUISA für ihren Film abzuklären. Ohne das Einverständnis der Rechteinhabenden darf deren Musik grundsätzlich nicht in Filmen verwendet werden.
Jeder Film, der in der Schweiz produziert wird und Musik enthält, muss bei der SUISA angemeldet werden -> filmproduction@suisa.ch / +41 21 614 32 37
Mind. zwei Personen pro Film müssen am Festivaltag anwesend sein, um einen Preis entgegenzunehmen. Abwesenheit ohne Abmeldung führt zur Disqualifikation.
Der Veranstalter des Jugendfilm Festival Movie Day darf:
Kopien zu Archiv-/Werbezwecken anfertigen
Filmausschnitte für Internet, Medien, TV, öffentlichen Events verwenden
Adressen an andere Festivals weitergeben
Die Veranstaltenden haften bei Verlust oder Beschädigung eines Films nur für den Materialwert des Trägers. Sie sichern aber eine sorgfältige Behandlung der Filmkopien zu, insbesondere bei der Vorführung.
Die Filme beim Movie Day werden nicht offiziell nach FSK oder anderen Altersfreigaben kategorisiert. Es kann daher vorkommen, dass einzelne Filme Themen wie Gewalt, Drogen, Blut oder andere sensible Inhalte enthalten.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind selbst dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob ein Film für Kinder unter 12 Jahren geeignet ist. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der eingereichten Filme.
Im Programmheft kann jeweils der Filminhalt nachgelesen werden, um eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Wir bitten alle Besucher, besonders bei jüngeren Kindern, verantwortungsbewusst zu entscheiden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen Filmschaffende die Bedingungen vorbehaltlos an.